bis zu 40 % Förderung für Cybersecurity für KMUs

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Kunden und Kundinnen aufgepasst!

Spezielle Konditionen/Bedingungen: KMU.Cybersecurity

Diese Information gibt einen Überblick über besondere Spezifikationen im aws Programm „aws Digitalisierung“. Ziel ist es, KMU bei Digitalisierungsprojekten im Bereich Cybersecurity zu unterstützen.

Hinweis: Anträge können ab 1.4.2022 über den aws Fördermanager eingereicht werdenWen fördern wir – unter welchen Voraussetzungen?

Branchen

alle Branchen, ausgenommen:

  • Land- und Forstwirtschaft (=Urproduktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse), Fischerei und Aquakultur
  • Unternehmen, deren Kerngeschäft auf der Entwicklung und Umsetzung von IT-Sicherheitslösungen basiert
  • Gemeinnützige Vereine
  • Gebietskörperschaften

Unternehmensgröße

  • natürliche Personen, juristische Personen sowie Personengesellschaften, die im eigenen Namen und auf eigene Rechnung
    • ein gewerbliches Unternehmen rechtmäßig selbständig betreiben oder einen verkammerten oder nicht verkammerten Freien Beruf selbständig ausüben und somit über eine Kennzahl des Unternehmensregisters (KUR) verfügen,
    • ein KMU sind und
    • über einen Sitz oder eine Betriebsstätte in Österreich verfügen.

 zum SeitenanfangWas fördern wir – wie und in welcher Höhe?

Höhe der Finanzierung

Die Förderung beträgt max. 40 % der förderbaren Kosten (max. Zuschuss:  EUR 20.000,–). Die förderbaren Kosten dürfen einen Betrag in Höhe von EUR 2.000,– nicht unterschreiten und einen Betrag von EUR 50.000,– nicht übersteigen.

Förderbare Kosten

Gegenstand  der  Förderung  ist  die  Umsetzung  von  Investitionsprojekten  im  Bereich  IT-  und Cybersecurity, durch aktivierungspflichtige  Neuinvestitionen  in  Hard-  und  Software,

Leistungen externer Anbieter im Bereich IT- und Cybersecurity sowie sonstige Kosten wie Lizenzen für IT-Sicherheitslösungen die in einer  Betriebsstätte in  Österreich realisiert werden und die einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung folgender Ziele leisten:

  • Einführung sowie Optimierung von betrieblichen IT-Sicherheitsmanagementsystemen
  • Maßnahmen zur Erhöhung des Sicherheitsbewusstseins von Mitarbeiter/innen
  • Risiko- und Sicherheitsanalysen (Bewertung von Bedrohungen und möglichen Schwachstellen) der bestehenden oder neu geplanten betrieblichen IT-Systemen
  • Schutz der IT-Systeme vor unbefugtem Zugriff, Manipulationen oder Diebstahl
  • Minimierung des Risikos eines wirtschaftlichen Schadens durch Fehlfunktionen oder Manipulationen von (sensiblen) Daten
  • Schnelles und kompetentes Reagieren bei IT-Sicherheitsvorfällen (z.B. Cyberattacken, Hacker-Angriffe) sowie Reduktion von IT-Sicherheitsvorfällen im Unternehmen
  • Sicherstellung einer sicheren und vertrauenswürdigen IT
  • Sicherstellung eines verantwortungsvollen Umgangs mit vertraulichen Daten im Einklang mit den datenschutzrechtlichen Vorgaben (von Kunden, Geschäftspartnern, Beschäftigten etc.)

Förderungsfähig sind aktivierungspflichtige Neuinvestitionen (materielle und immaterielle Investitionen), Leistungen externer Anbieter im Bereich IT- und Cybersecurity sowie sonstige (lfd.) Kosten wie Lizenzen für IT-Sicherheitslösungen. Laufende projektbezogene Kosten für Lizenzen können für maximal 18 Monate gefördert werden. Die Bezahlung dieser Kosten für diesen Zeitraum muss bei der Abrechnung nachgewiesen werden.